Verein / Kontakt
Unter dem Namen «Geteilte Hilfe – Doppelte Hilfe» besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB mit Sitz in 8775 Hätzingen. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
Kontakt
«Geteilte Hilfe – Doppelte Hilfe»
Sandra Bächtiger
Reimen 6
CH-8775 Hätzingen
Telefon: +41 79 607 19 68
E-Mail: sandra@geteiltehilfe.ch
Konzept
Der Verein kann keine Lohnausfälle übernehmen, keine laufenden Rechnungen bezahlen, keine Wohnungen einrichten und keine Lebensunterhalte finanzieren.
Es geht um die Themen:
Freude verbreiten, gute Energie senden, Mut und Hoffnung schöpfen, sich Zeit nehmen für jemanden, schöne Momente bescheren, Nebenwirkungen in den Hintergrund stellen, Erfahrungen weitergeben, über Kommunikation erzählen, Anteilnahme, Wertschätzung und vieles mehr.
Die Spenden-Plattform ist aufgeteilt in 3 Themen:
Ideelle Hilfe: Wissen, Netzwerk, Beratung, Gesang, Musik etc.
Materielle Hilfe: Produkte, Geschenke, Briefe, Karten etc.
Finanzielle Hilfe: Spenden, Kollekten, Legate, Vergabungen etc.
Privatpersonen, Firmen und jedermann hat die Möglichkeit, mit seiner individuellen Hilfe viel Gutes beizutragen.
Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt als Spenden-Plattform die finanzielle und/oder materielle Unterstützung von Menschen, welche durch besondere Verhältnisse, wie aussergewöhnliche Belastung der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Unglücksfälle, Verarmung, Erwerbsunfähigkeit oder andere Umstände beeinträchtigt sind.
Er finanziert sich hauptsächlich über Opfer im steuerlichen Sinne, die ihr von Dritten gegenleistungslos zufliessen. Das heisst, dass sie ihre Tätigkeiten und Angebote mit Spendengeldern, ehrenamtlich geleisteter Arbeit oder anderen freiwilligen Zuwendungen finanziert.
Der Verein verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Mittel des Vereins werden ausschliesslich zugunsten des in den Statuten genannten Zweckes verwendet.
Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen der Vereinszweck ein Anliegen ist.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Sie haben kein Stimmrecht.
Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen, Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mit Meldung an den Vorstand möglich.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
- die Geschäftsstelle kann nach Bedarf eingerichtet werden
Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im 1. Quartal statt.
Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen die Beschlussfassung mittels elektronischer Abstimmungsplattform oder auf schriftliichem Weg erlauben.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 21 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Anträge von Mitgliedern für zusätzliche Geschäfte zuhanden der Mitgliederversammlung sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich und begründet dem Vorstand einzureichen.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle
- Kenntnisnahme über das Tätigkeitsprogramm
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des
- Liquidationserlöses
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr (mehr Ja- als Neinstimmen) der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 – 5 Personen.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen (nach Arbeitsrecht) oder beauftragen
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
- Präsidium
- Vizepräsidium
- Finanzen
- Aktuariat
- Events
Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand konstituiert sich selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung kollektiv zu zweien.
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Der Verein erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich diejenigen Personendaten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Daten.
Die Mitgliederdaten, namentlich Name, Vorname, Adresse und E-Mail-Adresse, können auf der Website, im Newsletter sowie im Mitteilungsblatt des Vereins veröffentlicht werden. Im Übrigen erfolgt eine Bekanntgabe der Daten an Dritte nur im Rahmen einer gesetzlich zulässigen Auftragsbearbeitung und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder behördlich angeordnet wird.
Die Bearbeitung der Mitgliederdaten erfolgt im Übrigen nach den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung auf der Website des Vereins.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Stimmenmehr von den anwesenden Mitgliedern erfolgen.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 03.01.2024 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.